Recht auf benutzerfreundliche Software

Bei den letzten DNUGKöln-Treffen habe ich einen verblüffenden Satz gehört:

Jeder Bürger hat ein streitbares Recht auf benutzerfrendliche Software.

Die Grundlage wird durch die Bildschirmarbeitsverordnung (BildschirmarbV, Dezember 1996) geliefert. Die Liste der Anforderungen an den Bildschirmarbeitsplätzen beinhaltet folegende Punkte:

21.
Bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software sowie bei der Gestaltung der Tätigkeit an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber den folgenden Grundsätzen insbesondere im Hinblick auf die Benutzerfreundlichkeit Rechnung zu tragen:
21.1
Die Software muß an die auszuführende Aufgabe angepaßt sein.
21.2
Die Systeme müssen den Benutzern Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe unmittelbar oder auf Verlangen machen.
21.3
Die Systeme müssen den Benutzern die Beeinflussung der jeweiligen Dialogabläufe ermöglichen sowie eventuelle Fehler bei der Handhabung beschreiben und deren Beseitigung mit begrenztem Arbeitsaufwand erlauben.
21.4
Die Software muß entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Benutzer im Hinblick auf die auszuführende Aufgabe angepaßt werden können.

Das erste, was mir – und ich bin sicher, nicht nur mir – in Sinn gekommen ist, war: wie zum Teufel konnte Windows dieser Verordnung entsprechen?? Ich denke dabei vor allem an Punkt 21.3 …

Am Ende des vorher erwähnten Satzes, gab es allerdings noch eine Bemerkung: “es weißt nur keiner“.

Also jetzt schon.

Off Topic: In dieser Liste gibt es noch einen letzten Punkt:

22.
Ohne Wissen der Benutzer darf keine Vorrichtung zur qualitativen oder quantitativen Kontrolle verwendet werden.

Und jetzt frage ich mich, ob all die Konzerne (Deutsche Bahn, Telekom und wie die alle heißen), die ihren Mitarbeiter ausgespitzelt haben, wirklich dieser Anforderung entsprechen…